
Wer bekommt ein Unfallgutachten?
Sollten die Schäden durch Fremdverschulden entstanden sein, übernimmt in der Regel die
Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Reparatur- und
Ersatzkosten. Ist der Unfallverursacher nicht ausreichend versichert, muss im Einzelnen
entschieden werden, wer die Kosten trägt. Ihnen als unschuldiger Geschädigter kommt
keinerlei kostentragende Rolle zu!